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Beitrag vom 14.07.2004
Auslobung des Integrationspreises 2004
AVIVA-Redaktion
Ein/ Berliner ArbeitgeberIn wird ausgezeichnet, die/der sich in vorbildlicher Weise um die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen verdient gemacht hat. Bewerbung bis 31.9.04
Um die Auszeichnung können sich nunmehr zum zweiten Mal private und öffentliche Unternehmen jeder Größe und aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Berlin bewerben. Nur Integrationsunternehmen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die/der PreisträgerIn wird von einer Jury ausgewählt, die aus je einer/m VertreterIn der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, des Integrationsamtes Berlin, der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg, zweier Arbeitnehmer-, zweier Arbeitgeberverbände sowie von vier Behindertenverbänden und dem Landesbeauftragten für Behinderte besteht.
Am 3. Dezember 2004, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen wird die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, den Integrationspreis für vorbildliche Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Land Berlin vergeben. Die/der PreisträgerIn hat das Recht, in ihren/seinen Geschäftsbeziehungen drei Jahre auf den errungenen Titel hinzuweisen.
Die Anträge können bis zum 31. Juli 2004 abgefordert werden. Der Antragsbogen soll dann ausgefüllt bis zum 31. September 2004 an das Integrationsamt zurückgesendet werden.
ArbeitgeberInnen, die an dem Wettbewerb teilnehmen möchten, können beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales Integrationsamt II C 10
Sächsische Straße 28
10707 Berlin
Tel.: 9012-7447 oder Fax: 9012-3923
per email: helga.oertel@lageso.verwalt-berlin.de
einen Fragebogen anfordern oder unter
www.lageso.berlin.de herunterladen.